Fahrhilfen für Menschen mit Handicap.

 

Einfach losfahren. Jederzeit unabhängig und mobil sein, so wie Sie es wollen.

Mit den Fahrhilfen und Assistenzsystemen von Volkswagen stimmen Sie Ihr Wunschfahrzeug genau auf Ihre persönlichen Bedürfnisse ab. Komfortabel, zuverlässig, sicher. Genießen Sie Freiheit und Fahrspaß in Ihrem Volkswagen.

Matej Radic

Verkauf – Neu- & Gebrauchtwagen

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Auf Ihr Handicap abgestimmt.

Fahrhilfen von Volkswagen. Für Menschen mit Behinderung ist Mobilität die Basis eines eigenständigen, unabhängigen Lebens. Damit dies gelingt, genügen oft wenige Modifikationen am Fahrzeug, wie etwa der Einbau eines Handbediengeräts zum Beschleunigen und Bremsen. Volkswagen übernimmt deshalb eine Vielzahl von Montageleistungen bereits im Werk und bietet Ihnen ein umfangreiches Angebot an bewährten Fahr- und Bedienhilfen.

Parklenkassistent „Park Assist“

Der Parklenkassistent „Park Assist“ beherrscht mehrzügiges Einparken selbst in kleine Längsparklücken (Fahrzeuglänge + 80 cm), je nach Modell auch in Querparklücken und zusätzlich mehrzügiges Ausparken aus Längsparklücken. Sie geben dabei lediglich Gas und bremsen. „Park Assist“ warnt Sie akustisch bei Hindernissen vor, hinter und neben Ihrem Fahrzeug. In Verbindung mit Radiosystemen „RCD 310“ erhalten Sie auf dem Display auch eine optische Warnung.

Rückfahrkamera „Rear Assist“

Die Rückfahrkamera „Rear Assist“ zeigt Ihnen auf dem Radiodisplay den Fahrtweg hinter Ihrem Fahrzeug und erleichtert das Einparken. Sie können in dem detailgenauen Kamerabild selbst kleine Hindernisse wie Stufen erkennen. Für „Rear Assist“ ist das Radio „RCD 510“ bzw. das Radio-Navigationssystem „RNS 315“ oder „RNS 510“ erforderlich.

Sondernachlass

Beim Kauf eines fabrikneuen Volkswagen Fahrzeugs profitieren Sie von 15 Prozent Nachlass auf den zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Listenpreis.

Nachlassberechtigt sind Personen mit einem Schwerbehindertenausweis, der einen Behinderungsgrad von mindestens 50% ausweist. Ebenfalls nachlassberechtigt sind Kunden mit dem Nachweis einer Conterganschädigung oder einer im Führerschein eingetragenen erforderlichen Fahrhilfe.